OeMAG Tarifförderung – bereits jetzt Voraussetzungen für Photovoltaik-Förderung schaffen
Antragstellung vorbereiten
Das Förderbudget in der Höhe von 8 Millionen Euro wird nach Datum und Uhrzeit des vollständig übermittelten Ticket-Antrages vergeben.
Für diesen Antrag ist die Angabe eines Zählpunktes notwendig. Dieser kann nur von einer Fachfirma beim Energieversorger angefragt werden. Erfahrungsgemäß vergehen bis zur Bekanntgabe des Zählpunktes zwei bis drei Wochen.
Um gute Chancen auf eine Förderzusage zu haben, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig. Gerne suchen wir für Sie den Zählpunkt an und unterstützen Sie bei der Antragstellung!
Was wird gefördert?
Die OeMAG Tarifförderung ist eine Kombination aus einmaligem Investitionszuschuss und erhöhtem Einspeisetarif. Die Höhe des Einspeisetarifs wird jährlich festgelegt und ist 13 Jahre gültig.
Welche Voraussetzungen gibt es für die OeMAG Tarifförderung?
- Mit der Errichtung bzw. Revitalisierung der netzgekoppelten Photovoltaikanlage wurde bei Antragstellung noch nicht begonnen
- Die Photovoltaikanlage muss an oder auf einem Gebäude angebracht werden
- Anlagengröße zwischen 5kWp und 200 kWp
- Gültige Zählpunktbezeichnung vorhanden
- Fristgerechte Inbetriebnahme
- Nicht mit weiteren Bundes- oder Landesförderungen kombinierbar
Konkrete Details noch nicht bekannt
Für 2021 sind noch keine konkreten Förderhöhen bekannt.
2020 betrug der Investitionszuschuss 250 Euro pro kWp (max. 30 % der Errichtungskosten) und der Fördertarif 7,67 Cent/kWh.