Holen wir uns den Handwerkerbonus 2024/25!

Holen wir uns den Handwerkerbonus 2024/2025!

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Ab 15. Juli 2024 kann der Handwerkerbonus rückwirkend für Arbeitsleistungen beantragt werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. 

Für die Jahre 2024 und 2025 stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu bieten.

 

Der Handwerkerbonus gilt ausschließlich für Privatpersonen und wird für die Arbeitsleistung rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich gewährt.
Welche Arbeiten förderfähig sind und weitere wichtige Details finden Sie in unserer Zusammenfassung:

Wer kann den Bonus beantragen?

Volljährige Privatpersonen, deren Wohneinheit sich im Inland befindet und dem Förderwerber als Haupt- oder Nebenwohnsitz dient.
Voraussetzung ist, dass das leistungserbringe Unternehmen einen Sitz bzw. eine Niederlassung in Österreich hat sowie über eine Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes verfügt.

Was wird gefördert?

Arbeitszeiten von befugten Gewerbetreibenden für die Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung des Wohn- und Lebensbereiches.
Unter Lebensbereich zählen alle privat genutzten Bereiche des Grundstückes, wie beispielsweise Garten, Terrasse, Balkon, Pool, Carport, Zaun und gepflasterte Wege.

Die Arbeit an Objekten oder Gegenständen ist nur dann förderfähig, wenn diese fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden sind.

Fahrtkosten, Planungs- und Beratungskosten sowie Kosten für die Entsorgung sind ausgenommen. Ebenso in bar beglichene Rechnungen, ohne einen Beleg aus einem elektronischen Aufzeichnungssystems. Reine Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen und Heckenschnitt sind ebenfalls ausgenommen.

Die Errichtung, Erweiterung und Wartung von Heizungs- und Lüftungsanlagen ist grundsätzlich förderwürdig. Ebenso die Erneuerung, Erweiterung und Wartung von Elektroinstallationen. Allerdings kann der Handwerkerbonus nicht eingelöst werden, wenn dafür eine andere Förderung in Anspruch genommen oder die Wartung gesetzlich vorgeschrieben wird.

Auszug der förderfähigen Maßnahmen:

  • Malerarbeiten
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Erneuerung/Dämmung von Dächern, Fassaden
  • Fenstertausch
  • Tischlerarbeiten, wenn diese auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst wurden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (zB Einbaumöbel und -küchen). Freistehende Möbel sind nicht förderfähig
  • Wartungsarbeiten, wenn diese nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind

Wie hoch ist diese Förderung?

20 % der reinen Arbeitskosten (ohne Material) bis max. 2.000 Euro pro Person. Im Jahr 2025 wird dieser maximale Betrag auf 1.500 Euro gekürzt.

Pro Kalenderjahr kann pro volljährige Person nur ein Förderantrag gestellt werden, auch wenn der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft wurde. Allerdings ist es zulässig, beim Antrag gegebenenfalls mehrere Rechnungen zusammenzufassen.

Für die Online-Beantragung des Handwerkerbonus wird ein ID-Austria Zugang empfohlen.

Diese Förderung ist nicht mit anderen Förderungen kombinierbar.

 

Offizielle Info-Seite

Auf der offiziellen Info-Seite des Handwerkerbonus finden Sie weitere Details wie:

  • Ausfüllhilfen
  • Kontaktdaten für schriftliche und telefonische Auskünfte
  • Kurzinfos
  • FAQ, häufig gestellte Fragen
  • Gesetzliche Grundlagen
Hotline

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8 Antworten

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe soeben die „alte“ Gasheizung“ gegen eine Luftwärmepumpe getauscht, darf ich die Kosten für die Arbeitsleistung des Installateur im Zuge der dieser Förderung „Heimwerker Bonus“ einreichen ?

    1. Der Handwerkerbonus ist LEIDER nicht mit der Förderung „Raus aus ÖL“ kombinierbar. Wenn also die Förderung für den Heizungstausch beantragt wurde, kann der Handwerkerbonus nicht beantragt werden.

  2. Kann ich den Heimwerkerbonus beantragen wenn ich die Module und Speicher mit 0% gekauft habe. Montage wurde durch andere Firma erledigt.
    Sprich Bonus auf Montage ?

  3. Hallo
    Meine Rechnung ist auf 2 A4 Seiten geschrieben, beim Online Antrag Rechnungen kann ich nur eine Seite der Rechnung hochladen, bitte wie funktioniert das, das ich beide Seiten eingeben kann. Danke

    1. Bitte wenden Sie sich direkt an den Support des Handwerkerbonus.
      Telefonische Auskünfte erhalten sie von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 50506 859333.
      Schriftliche Anfragen können Sie an handwerkerbonus@bhag.gv.at senden.

  4. Hallo! Meine WP-Heizung musste aufgrund von Hochwasserschaden erneuert werden. Kann ich hierfür den Handwerkerbonus beantragen, obwohl ich die Förderung „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme“ beantragt habe? Danke & lg!

    1. Das Klimaschutzministerium bietet Hochwasseropfer eine andere, höhere Förderung an.

      Für den Austausch Ihrer Wärmepumpenheizung gibt es eine pauschale Förderung in der Höhe von 5.000 Euro und zusätzlich einen Hochwasserzuschlag in der Höhe von 2.500 Euro. Diese Sonderaktion ist befristet, Antragstellung bis 31.12.2024 notwendig. Sie benötigen dafür von Ihrer Gemeinde eine Hochwasserbetroffenenheitsbestätigung.

      Weitere Sanierungsmaßnahmen können ebenfalls gefördert werden, auch wenn bei der vorangegangenen Sanierung bereits eine Förderung in Anspruch genommen wurde.
      Zusätzlich zu diesen Förderungen kann der Handwerkerbonus nicht in Anspruch genommen werden.

      Nähere Infos beim Klimaschutzministerium

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