Wärmepumpen und Photovoltaik – Welche Förderungen gibt es?

Wärmepumpen und Photovoltaik – Welche Förderungen gibt es?

Aktualisiert am 12.04.2023

Förderungen von Wärmepumpen und Photovoltaik - M-TEC hat den Überblick
Foto: Monkey Business - stock.adobe.com

Die Entscheidung für eine Wärmepumpen-Heizung oder Photovoltaik-Anlage ist eine sinnvolle Investition. Es werden nicht nur CO2-Emmisionswerte eingespart, sondern auch die laufenden Betriebskosten deutlich reduziert.

Somit kann den stetig steigenden Energiepreisen entspannt entgegengeblickt werden, ohne auf Komfort verzichten zu müssen. Welche Förderungen gibt es für die klimafreundliche Art zu Heizen oder Strom zu produzieren?

Förderung von Wärmepumpen

Der bewusste Umgang mit den Ressourcen und die damit verbundene Energieeffizienz ist wichtiger den je. Wärmepumpen reduzieren im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen den Energieverbrauch deutlich. Daher wird die Heizungsumstellung auf eine Wärmepumpen-Anlage von unterschiedlichen Fördergebern unterstützt. Die Förderungen sind miteinander kombinierbar.

Sauber Heizen für Alle – einkommensabhängiges Förderprogramm

Für leistbares, klimafreundliches Heizen gibt es auch 2023 für einkommensschwache Haushalte wieder zusätzliche Fördermittel.

Gefördert wird der Ersatz fossiler Heizungen auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen.

Förderhöhe:
Diese Fördereung wird in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des Landes bis zur technologiespezifischen Kostenobergrenze vergeben.
Luft/Wasser Wärmepumpe: 22.188 Euro
Erdwärme/Wasser und Wasser/Wasser Wärmepumpe: 32.563 Euro

Laufzeit:
Online-Registrierung ist ab 03.01.2023 möglich.
Registrierungen sind solange möglich wie Fördermittel zur Verfügung stehen, längstens bis 31.12.2023

Nähere Infos für Oberösterreich

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Raus aus Öl und Gas für Private – Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser

Antragstellung ist für (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter möglich.

Gefördert werden bei der Umstellung eines fossilen Heizsystems auf eine klimafreundliche Heizung Kosten für Planung, Material und Montage sowie die Demontage und Entsorgung von Kessel und Tankanlagen.

Voraussetzung:

  • Wärmepumpen werden gefördert, wenn es keine Anschlussmöglichkeiten an Nah- oder Fernwärme gibt
  • Die geförderte Heizung muss für eine überwiegende private Nutzung sein (über 50 % für Wohnzwecke)

Förderhöhe:
Max. 7.500 Euro.
Es werden bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten gefördert.
Mit Landesförderungen kombinierbar.

Laufzeit:
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.
Förderung endet spätestens am 31.12.2024 bzw. wenn die Budgetmittel erschöpft sind.

Einreichung:
Schritt 1:
Registrierung des baureifen oder ab dem 03.01.2023 umgesetzten Projektes unter www.meinefoerderung.at
Fördermittel werden reserviert.

Schritt 2:
Antragstellung innerhalb von 52 Wochen auf der Online-Plattform.
Voraussetzung: Anlage ist fertig installiert und abgerechnet!

Erforderliche Dokumente

  • Rechnungen
  • Endabrechnungsformular
  • Meldezettel
  • Energieberatungsprotokoll/Energieausweis/Gesamtsanierungskonzept

Nähere Informationen im Infoblatt

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Raus aus Öl und Gas für Private – Mehrgeschossiger Wohnbau

Antragstellung ist für Gebäudeeigentümer und deren bevollmächtigte Vertretung möglich.

Unter förderungsfähige Kosten fallen Kosten für Planung, Material und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen.

Voraussetzung

  • Mehrgeschossiger Wohnbau mit mind. 3 Wohneinheiten
  • Wärmepumpen werden gefördert, wenn es keine Anschlussmöglichkeiten an Nah- oder Fernwärme gibt
  • Rechnungen müssen auf den Förderungsnehmer lauten
  • Zentralisierung einzelner Wohnungen ist möglich


Förderhöhe
Anlagen < 50 kW: max. 7.500 Euro
Anlagen 50 kW – 100 kW: max. 12.000 Euro
Anlagen > 100 kW: max. 15.000 Euro

Max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten

Laufzeit
Antragstellung ab 03.01.2023 möglich.
Anträge können, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens bis 31.12.2024 eingebracht werden.

Antragstellung
Die Antrag muss im Vorhinein online gestellt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme und die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen müssen bei Antragstellung im Jahr 2023 bis zum 30.09.2025 und bei Antragstellung im Jahr 2024 bis zum 30.09.2026 erfolgen.

Nähere Informationen im Infoblatt.

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Raus aus Öl und Gas für Betriebe

Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen möglich.
Gefördert wir die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern.

Voraussetzung:
Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermische Leistung
Überwiegend für den Heizbetrieb

Förderhöhe:
Anlagen < 50 kW: max. 7.500 Euro bei Tausch eines fossilen Heizsystems, ansonsten max. 4.000 Euro
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: max. 12.000 Euro bei Tausch eines fossilen Heizsystems, ansonsten max. 7.000 Euro

Max. 50 % der förderungsfähigen Kosten
Mit Landesförderungen kombinierbar

Antragstellung:
Online nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung

Weitere Infos

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Raus aus Öl und Gas für Gemeinden, < 100 kW erneuerbare Wärmeerzeugung

Antragstellung ist für alle österreichischen Gemeinden möglich.
Gefördert wir die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern. Unter förderungsfähige Kosten fallen Kosten für die Planung, Material und Montage.

Voraussetzung:
Kein Anschluss an eine Nah- oder Fernwärme möglich
Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermische Leistung
Überwiegend betriebliche Nutzung
Überwiegend im Heizbetrieb
Beteiligung des Bundeslandes im Ausmaß von mind. 14 % oder Finanzierung aus Mitteln des „Kommunalen Investitionsprogramms 2020“ zumindest in Höhe der Bundesförderung

Förderhöhe:
Tausch eines fossilen Heizsystems:
Anlagen < 50 kW: 3.000 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 5.000 Euro bei KIP 2020
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: 4.500 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 8.000 Euro bei KIP 2020

Neubau oder Tausch einer nicht fossilen Anlage:
Anlagen < 50 kW: 2.400 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 4.000 Euro bei KIP 2020
Anlagen > 50 kW und < 100 kW: 4.200 Euro bei Bedarfszuweisung Bundesland bzw. 7.000 Euro bei KIP 2020

Antragstellung:
Online nach Umsetzung des Projektes
Bis 6 Monate nach Schlussrechnung

Weitere Infos

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Raus aus Öl und Gas für Gemeinden, > 100 kW für Heizung und Warmwasser

Antragstellung ist für alle österreichischen Gemeinden möglich, wenn sich das Bundesland am Projekt beteiligt hat.
Gefördert werden Wärmepumpen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser, Prozesswärme und die Versorgung von Wärmenetzen.
Zu den förderfähigen Kosten zählen neben der Anlage selbst auch die Planung und Montage.

Voraussetzung:
Kein Anschluss an eine Nah- oder Fernwärme möglich
Beteiligung des Bundeslandes im Ausmaß von mind. 8 % der beantragten Kosten
Mindestinvestition 10.000 Euro
Jährlich mindestens 4 Tonnen CO2-Einsparung
Überwiegend betriebliche Nutzung

Förderhöhe:
Förderungsbasis:
Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition

Förderungssatz:
12 % der Förderungsbasis

Max. Förderung:
1.125 Euro / eingesparter Tonne CO2, max. 4,5 Mio. Euro

Antragstellung:
Online im Vorhinein

Weitere Infos

Land Oberösterreich

Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe sowie die Tankentsorgung. Für den Neubau gibt es keine Landesförderung.

Laufzeit: 01.01.2023 – 31.12.2026, bzw. solange es Budgetmittel gibt

 

Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die an ihrem Hauptwohnsitz die Heizungsanlage von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe umstellen.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Im Umkreis von 35 m darf kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern bestehen
  • Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
  • Förderanlage muss für mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • Sämtliche bestehende Heizkessel müssen nachweislich demontiert und die genaue Typenbezeichnung für 10 Jahre aufbewahrt werden
  • Die als Wohnfläche dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen
  • Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage, einer thermischen Solaranlage oder für 10 Jahre mit Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
  • Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl muss gewährleistet sein
  • Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmpumpen
  • die Wärmepumpe muss Smart-Grid fähig sein, was die Einbindung in ein intelligentes Stromnetz ermöglicht

 

M-TEC-Wärmepumpen verfügen über höchstmögliche Wirkungsgrade und eine innovative Steuerungstechnologie. Sämtliche Mindestanforderungen werden übertroffen.

 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Art, der Nennwärmeleistung als auch von der Energieeffizienz der Anlage. Effiziente Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen werden besser gefördert als Luft-Wärmepumpen.

Maximal werden 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten unterstützt. Unter diese Kosten fallen Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor/Grundwasserbrunnen/Tiefenbohrung), Pufferspeicher und Montagekosten.

Fördersatz bei Wärme aus der Luft
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro

Fördersatz bei Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C):
170 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 2.800 Euro

Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ≥ 125 % und < 150 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro

Förderung für die Tank-Entsorgung
Zusätzlich gibt es eine finanzielle Unterstützung für die gleichzeitige Entsorgung eines ortsfesten Tanks von fossilen Brennstoffen. Die Kosten werden zu 100% übernommen, sofern sie 1.000 Euro nicht übersteigen.

 

Wann wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist NACH der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach der Schlussrechnung zu stellen. Die Beantragung erfolgt mit einem Formular.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie, oder
    Nachweis über eine mind. 4 m² große thermische Solaranlage, oder
    Nachweis über eine Photovoltaikanlage mit zumindest 3 kWpeak
  • Entsorgungsbestätigung der alten Heizanlage
  • Zahlungsbestätigung für die Tankentsorgung bei Beanspruchung des Entsorgungsbonus

M-TEC bereitet die geforderten Unterlagen vor. Die Förderung kann somit vom Kunden mit einem minimalen Aufwand beantragt werden.

 

Weitere Infos
Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und thermischen Solaranlagen

 

Andere Bundesländer

Eine übersichtliche Darstellung aller länderspezifischen Förderungen bietet die Homepage der Wärmepumpe Austria.

Einige Energieversorgungsunternehmen bieten ebenfalls Unterstützung bei der Errichtung einer Wärmepumpen-Heizung an.
Die Förderhöhe ist bei den einzelnen Energieversorgungsunternehmen unterschiedlich hoch.

 

Raus aus dem Öl mit der Energie AG

Die Energie AG fördert für Privatkunden den Ersteinbau, die Umstellung der Heizungsanlage und den Tausch einer bestehenden Wärmepumpe.
Keine finanzielle Unterstützung gibt es beim Preismodell FLOAT und der Marke sigi (Online Marke der Energie AG Vertrieb).

Höhe der Förderung:
250 Euro bei Neubau
750 Euro bei thermisch saniertem Altbau
1.000 Euro bei unsaniertem Altbau

Der Betrag wird in 5 gleich hohen Teilbeträgen, bzw. bei Brauchwasserwärmepumpen in 3 gleichen Teilbeträgen, auf die folgenden Jahresstromrechnungen gutgeschrieben.

Weitere Infos

 

Weitere Förderungen von Energieversorgern

Eine übersichtliche Darstellung finden Sie bei Wärmepumpe Austria.

Mit gutem Gewissen höchsten Komfort bei niedrigsten Kosten genießen.

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Vertrauen Sie auf unser Know-how aus 5 Jahrzehnten Erfahrung und hoher Kundenzufriedenheit.

Von der Beratung, Planung, Montage, Service bis hin zu allenfalls notwendigen Reparaturen können Sie sich auf uns verlassen.

Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Für PV-Anlagen und Stromspeicher stehen ebenfalls Bundes- und Landesförderungen zur Verfügung.

EAG Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher

Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen für die ersten 1.000 kWp und gleichzeitig errichtete neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp). Ein Stromspeicher alleine kann mit dem Investitionszuschuss nicht gefördert werden.

Förderhöhe:
Kategorie A, 1kWp bis 10 kWp: 285 €/kWp
Kategorie B, >10 kWp bis 20 kWp: 250 €/kWp
Kategorie C, > 20 kWp bis 100 kWp: max. 160 €/kWp
Kategorie D, > 100 kWp bis 1.000 kWp: max. 140 €/kWp
Stromspeicher: 200 €/kWh

Kategorie A, B und C sind mit anderen bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Förderungen kombinierbar, wenn die Förderhöchstgrenzen eingehalten werden.

Fördercalls:
23.03.2023 – 06.04.2023 (Kategorie A, B, C, D)
14.06.2023 – 28.06.2023 (Kategorie A, B, C, D)
23.08.2023 – 06.09.2023 (Kategorie A, B)
09.10.2023 – 23.10.2023 (Kategorie A, B, C, D)

Umsetzungsfrist:
PV-Anlage < 100 kW: 6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate möglich
PV-Anlage > 100 kW: 12 Monate nach Abschluss des Fördervertrages, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich
Stromspeicher: richtet sich nach der Errichtungsfrist der dazugehörigen PV-Anlage

Voraussetzung:
Grundsätzlich ist der Förderantrag vor Projektstart notwendig. Allerdings können Verbraucher den Antrag auch nach Beginn der Arbeiten stellen, wenn diese nicht vor dem 21. April 2022 begonnen wurden. Der Antrag ist in diesem Falle vor der Inbetriebnahme einzubringen.
Antragstellung nur zu den Fördercalls online über die OeMAG möglich.

Falls Antrag abgelehnt wird:
Wird der Antrag aufgrund beschränkter Fördermittel für Privatpersonen in der Kategorie A und B abgelehnt, so wird dieser an den Klima- und Energiefonds zur Förderung weitergeleitet. Bedingungen und Fördersätze sind ident.
Bei allen anderen Projekten kann der Antrag zu einem späteren Fördercall nochmals eingereicht werden. Die Förderwürdigkeit bleibt erhalten, auch wenn zwischenzeitlich mit den Arbeiten begonnen wird.

nähere Infos

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EAG Marktprämie für eingespeisten PV-Strom

Die Marktprämie ist ein Zuschuss für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom für PV-Neuanlagen oder Erweiterungen > 10 kWp. Sie gleicht die Kosten der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und dem durchschnittlichen Marktpreis an der Strombörse aus.

Aufgrund der jetzigen hohen Strompreise, wird die Marktprämie derzeit kaum ausgezahlt werden. Sie ist eine Sicherheit für wieder sinkende Strompreise.

Die Marktprämie wird pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren ausbezahlt.
Diese Förderung ersetzt die bisherige OeMAG Tarifförderung. Laufende OeMAG Verträge bleiben unangetastet.

Förderhöhe:
Bei der Antragstellung ist die Höhe des wirtschaftlich notwendigen Strompreises einzumelden. Der Höchstwert von 9,33 Cent/kWh darf nicht überschritten werden. Für landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünland gibt es einen Abschlag von 25 %.
Die Förderanträge werden nach dem eingemeldeten Strompreis, beginnend mit dem niedrigsten eingemeldeten Strompreis, gereiht. Zuschlagserteilung solange bis das Fördervolumen der Ausschreibungsrunde ausgeschöpft ist.

Fördercalls:
14.02.2023
25.04.2023
25.07.2023
10.10.2023

Umsetzungsfrist:
PV-Anlagen < 100 kWp: 6 Monate ab Veröffentlichung des Zuschlags, zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist

PV-Anlagen > 100 kWp: 12 Monate ab Veröffentlichung des Zugschlags, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich, wenn die Verzögerung der Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist

Voraussetzung:
Diese Förderung kann für PV-Anlagen ab einer Modulleistung von 10 Kilowattpeak beantragt werden.
Antragstellung vor Projektstart

Weitere Infos

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Stromspeicher

Mit dem Förderprogramm des Klima- und Energiefonds wird die Errichtung und Erweiterung von Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh für bereits bestehende Stromerzeugungsanlagen unterstützt. Der Stromspeicher kann dabei auch größer sein.

Einreichen können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Förderhöhe:
200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität
Nicht mit anderen Bundesförderungen kombinierbar.

Voraussetzung:

  • Online-Registrierung VOR Projektstart
  • Förderantrag innerhalb von 24 Monaten nach erfolgreicher Registrierung stellen (Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein)
  • Montage und Installation von einer Fachfirma, Hilfsdienste sind möglich
  • Mind. 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität und mind. 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp

Leitfaden Stromspeicher 2023
freie Fördermittel

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Stromerzeugung in Inselanlage

Gefördert werden die Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition bei Stromerzeugungsanlagen zur Eigenversorgung in Insellagen, ohne Netzzugangsmöglichkeit.

Wer wird gefördert?
alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Förderhöhe:
30 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten, max. 4,5 Mio Euro
mit Landesförderungen kombinierbar

Zeitpunkt der Antragstellung:
im Vorhinein

Weitere Infos

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Energieautarke Bauernhöfe

Der Klima- und Energiefond unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe für einen höheren Grad der Eigenversorgung mit Energie.
Bei diesem Förderprogramm werden unteranderem Stromspeicher, PV-Anlagen, E-Mobilität und die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes gefördert.

Umsetzungsfrist:
Inbetriebnahme innerhalb von 36 Monaten ab Förderzusage

Voraussetzung:
Keine weitere Bundesförderung möglich, mit Landesförderungen kombinierbar
Förderantrag muss VOR der Umsetzung online eingebacht werden

Maximale Förderhöhe:
Jeder Betrieb kann mehrere Anträge mit Maßnahmebündeln stellen.
Die Förderung ist in Summe mit 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt.

Laufzeit:
von 15.02.2023 – 28.11.2025

Einzelmaßnahmen (Modul A):
  • Photovoltaikanlage in Kombination mit Speicher und verpflichtender Notstromfunktion
  • Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion bei bestehender Photovoltaikanlage

 

Förderhöhe für PV-Anlagen:
Bis 10kWp: 285 Euro/kWp
>10 kWp – 20 kWp: 250 Euro/kWp
>20 kWp – 50 kWp: max. 160 Euro/kWp

Förderhöhe für verbindlich zu errichtendem Speicher:
Bis 50 kWh: 200 Euro/kWh

Förderhöhe für verbindlich herzustellende Notstromfunktion:
850 Euro

Kombinierte Investitionsmaßnahmen (Modul C):

Es können darüber hinausgehende Maßnahmen miteinander kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist eine Analyse und Maßnahmenidentifikation eines qualifizierten Energieberaters.

Auszug der förderfähigen Maßnahmen:

  • Wärmerückgewinnung
  • Umstellung und Optimierung von Wärme- und Kühlanlagen
  • Wärmepumpen
  • Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher, Notstromversorgung
  • E-Mobilität
  • Intelligentes Energiemanagement

Info-Webinar zur Förderaktion
Weitere Infos

Wie auch bei den Wärmepumpen, gibt es keine einheitliche länderspezifische Regelung bezüglich förderwürdiger Anlagen bzw. der Förderhöhe.
Detaillierte Infos sind bei Photovoltaik Austria übersichtlich zusammengefasst.

Land OÖ: Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für PV-Anlagen

Mit dem OÖ Impulsprogramm „PV-Dächer“ wird die Überprüfung der statischen Voraussetzungen zur Installation von netzgeführten Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Dächern finanziell unterstützt.

Wer wird gefördert?
Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, OÖ Gemeinden, Privatpersonen

Förderhöhe für statische Berechnung:
Für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen:
bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro

Für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Gemeinden und Privatpersonen:
bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten, max. 1.500 Euro

Zeitpunkt der Antragstellung:
nach Durchführung der Maßnahme mit einem Formular

Laufzeit:
Ab 1. Jänner 2023, solange Fördermittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31. Dezember 2023 (Rechnungsdatum).

Weitere Infos

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Land OÖ: PV-Überdachung für öffentliche Parkplätze

Das Land OÖ fördert die PV-Überdachung von öffentlichen Parkplätzen mit mind. 10 Stellplätzen.

Die Reihung der förderfähigen Projekte erfolgt durch eine Jury. Pro Bezirk/Magistrat werden zwei Anlagen finanziell unterstützt. Sollten in einem Bezirk weniger als zwei Anlagen förderfähig sein, werden die freien Anlagen auf andere Bezirke aufgeteilt.

 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine und konfessionelle Einrichtungen
  • Gemeinden in Oberösterreich

 

Voraussetzungen:

  • Antragstellung vor Beginn der Arbeiten
  • Die Kombination mit der Förderung nach dem EAG (Kategorie C oder D) ist erforderlich, Ansuchen muss positiv beurteilt sein
  • Die mögliche Landesförderung muss beim OeMAG-Antrag berücksichtigt werden
  • Anträge müssen innerhalb der Fördercalls bei der Landesförderstelle einlangen
  • Anlage muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • netzgeführte Photovoltaikanlage

 

Förderhöhe:
Zusätzlich zur EAG-Investitionszuschussförderung werden maximal 200 Euro/kWp Modulleistung gefördert.

Maximale Investitionszuschüsse (Bund und Land):
Für kleine Unternehmen: 65 % der förderfähigen Kosten
Für mittlere Unternehmen: 55 % der förderfähigen Kosten
Für große Unternehmen: 45 % der förderfähigen Kosten

Laufzeit:
Das Sonderförderprogramm tritt mit 17.10.2022 in Kraft und endet mit der letzten Registrierungsmöglichkeit des EAG Investitionszuschuss Förder-Calls im Jahr 2023.

Weitere Infos

Wir unterstützen Sie bei Förderanträgen und bereiten notwendige Unterlagen vor.

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Hannes Dobersberger, Leitung Vertrieb

Mit Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Energiemanagement werden Sie möglichst unabhängig von steigenden Energiepreisen.

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8 Antworten

  1. Gibt es Förderungen nurbei Ersatz von alten Heizsystemem (Öl od Gas) oder gibt es Förderungen für Wärmepumpe und Photovoltaik auch bei Neubau (in NÖ) ?

    1. Für Wärmepumpen sind sämtliche Fördermöglichkeiten auf der Homepage von Wärmepumpen Austria übersichtlich aufgelistet.
      Bei Neubau gibt es vom Bund keine Wärmepumpenförderung. Sie können allerdings bei der Erfüllung weiterer Voraussetzungen vom Land Niederösterreich eine Eigenheimförderung in Form eines Darlehens beantragen.
      Einige Energieversorgungsunternehmen fördern Wärmepumpen auch für Neubauten.

      Für Photovoltaik-Anlagen gibt es den Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2022. Der nächste Fördercall beginnt am 18.10.2022. Auf Landesebene werden in Niederösterreich Photovoltaik-Anlagen im Zuge der Wohnbauförderung unterstützt.

    1. Über den Energieversorger ist eine Förderung möglich.
      Beispielsweise fördert die Energie AG die Umstellung der Heizungsanlage auf eine Wärmepumpe, unabhängig vom bisherigen Energieträger.

      Der Bund unterstützt derzeit nur den Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene
      Nacht- oder Direktspeicheröfen) finanziell.
      Beim Land OÖ sind Einreichungen erst wieder ab 01.01.2023 möglich. Ob hier künftig auch der Austausch von Holzkesseln gefördert wird, bleibt noch offen.

    1. Wird der bestehende Nah- oder Fernwärmeanschluss aus erneuerbaren Energieträgern gespeist, ist keine Landesförderung möglich.
      Bei der Bundesförderung besteht ein Ausschließungsgrund, wenn die Nah- oder Fernwärme hocheffizient bzw. klimafreundlich betrieben wird.

      Förderungen von Energieversorgungsunternehmen können davon unabhängig in Anspruch genommen werden.
      Eine übersichtliche Aufstellung finden Sie hier: Förderungsliste

  2. Wir haben heuer im Jänner unseren Gaskessel entfernt und durch eine Luft-Wärmepumpe ersetzt. Beim Versuch, eine diesbezügliche Förderung zu beantragen, habe ich bemerkt, dass es die „Raus aus Gas-Förderung“ (€ 7500.-) nur bis Ende 2022 gegeben hat. Ich möchte jetzt anfragen, ob es auch 2023 irgendeine Förderung dafür gibt ?

    1. Die Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ wurde für 2023/24 verlängert.
      Eine Antragstellung ist möglich, wenn die Leistungen ab dem 01.01.2023 erbracht wurden.
      Link zur Registrierung, nähere Infos

      Ebenso wird auch das OÖ Förderprogramm für Wärmepumpen fortgesetzt. Beide Förderungen können miteinander kombiniert werden.

      Auch einige Energieversorgungsunternehmen bieten Förderungen an.

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