Wärmepumpen und Photovoltaik – Welche Förderungen gibt es?
Förderung von Wärmepumpen
Der bewusste Umgang mit den Ressourcen und die damit verbundene Energieeffizienz ist wichtiger den je. Wärmepumpen reduzieren im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen den Energieverbrauch deutlich.
Daher wird die Heizungsumstellung auf eine Wärmepumpen-Anlage von unterschiedlichen Fördergebern unterstützt. Die Förderungen sind miteinander kombinierbar.
Raus aus Öl und Gas für Private – Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser
Antragstellung ist für (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter möglich.
Gefördert werden bei der Umstellung eines fossilen Heizsystems auf eine klimafreundliche Heizung Kosten für Planung, Material und Montage sowie die Demontage und Entsorgung von Kessel und Tankanlagen.
Voraussetzung
- Wärmepumpen werden gefördert, wenn es keine Anschlussmöglichkeiten an Nah- oder Fernwärme gibt
- Die geförderte Heizung muss für eine überwiegende private Nutzung sein (über 50 % für Wohnzwecke)
Förderhöhe
Max. 5.000 Euro.
Es werden bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten gefördert.
Mit Landesförderungen kombinierbar.
Laufzeit
Registrierung und Einreichung von Förderanträgen ab 09.02.2021 möglich.
Gültig auch für nachträglich eingereichte Projekte, wenn die Leistungen ab 01.01.2021 erbracht wurden.
Förderung endet spätestens am 31.12.2022 bzw. wenn die Budgetmittel erschöpft sind.
Einreichung
Schritt 1:
Registrierung des baureifen oder bereits in diesem Jahr umgesetzten Projektes unter www.meinefoerderung.at
Fördermittel werden reserviert
Schritt 2:
Antragstellung innerhalb von 26 Wochen auf der Online-Plattform.
Voraussetzung: Anlage ist fertig installiert und abgerechnet!
Erforderliche Dokumente
- Rechnungen
- Endabrechnungsformular
- Meldezettel
- Energieberatungsprotokoll/Energieausweis/Gesamtsanierungskonzept
Nähere Informationen im Infoblatt und unter umweltfoerderung.at
Raus aus Öl und Gas für Private – Mehrgeschossiger Wohnbau
Antragstellung ist für Gebäudeeigentümer und deren bevollmächtigte Vertretung möglich.
Unter förderungsfähige Kosten fallen Kosten für Planung, Material und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen.
Voraussetzung
- Mehrgeschossiger Wohnbau mit mind. 3 Wohneinheiten
- Wärmepumpen werden gefördert, wenn es keine Anschlussmöglichkeiten an Nah- oder Fernwärme gibt
- Rechnungen müssen auf den Förderungsnehmer lauten
Förderhöhe
Anlagen < 50 kW: max. 5.000 Euro
Anlagen 50 kW – 100 kW: max. 8.000 Euro
Anlagen > 100 kW: max. 10.000 Euro
Max. 35 % der förderungsfähigen Investitionskosten
Laufzeit
Antragstellung ab 09.02.2021 möglich.
Auch nachträgliche Einreichung möglich, wenn die Leistungen ab 01.01.2021 erbracht wurden.
Anträge können, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, bis 31.12.2022 eingebracht werden.
Antragstellung
Die Antrag muss im Vorhinein online gestellt werden.
Die Umsetzung der Maßnahme und die Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen müssen bei Antragstellung im Jahr 2021 bis zum 30.09.2023 und bei Antragstellung im Jahr 2022 bis zum 30.09.2024 erfolgen.
Nähere Informationen im Infoblatt und unter umweltfoerderung.at
Raus aus Öl für Betriebe
Antragstellung ist für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen möglich.
Gefördert wir die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern.
Voraussetzung:
- Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermische Leistung
- Überwiegend für den Heizbetrieb
Förderhöhe:
- Anlagen < 50 kW: max. 5.000 Euro bei Tausch eines fossilen Heizsystems, ansonsten max. 4.000 Euro
- Anlagen > 50 kW und < 100 kW: max. 8.000 Euro bei Tausch eines fossilen Heizsystems, ansonsten max. 7.000 Euro
- Max. 35 % der förderungsfähigen Kosten
- Mit Landesförderungen kombinierbar
Antragstellung:
- Nach Umsetzung des Projektes
- Bis 6 Monate nach Schlussrechnung
Weitere Fördermöglichkeiten
Land Oberösterreich
Das Land Oberösterreich fördert den Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe mit bis zu 2.800 Euro.
Zusätzlich werden die Kosten für die Tankentsorgung mit bis zu 1.000 Euro übernommen.
Die Maßnahme endet wenn der Fördertopf aufgebraucht ist und läuft spätestens am 31. Juli 2022 aus.
Für den Neubau gibt es keine Landesförderung.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die an ihrem Hauptwohnsitz die Heizungsanlage von fossilen Energieträgern auf eine Wärmepumpe umstellen.
Für neu errichtete Eigenheime gibt es vom Land OÖ keine Wärmepumpen-Förderung.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Im Umkreis von 35 m darf kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus erneuerbaren Energieträgern bestehen
- Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft normgerecht installiert werden
- Förderanlage muss für mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
- Sämtliche bestehende Heizkessel müssen nachweislich demontiert und die genaue Typenbezeichnung für 10 Jahre aufbewahrt werden
- Die als Wohnfläche dienende Fläche muss mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes betragen
- Die Wärmepumpe muss mit einer Photovoltaikanlage, einer thermischen Solaranlage oder für 10 Jahre mit Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.
- Die nachträgliche Berechnung der Jahresarbeitszahl muss gewährleistet sein
Wird jede Wärmepumpe gefördert?
Grundsätzlich wird jede Art von Wärmepumpen (Luft, Erde, Grundwasser) gefördert. Damit die Förderung gewährt wird, muss die Wärmepumpe bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
- jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % bei 55° C und 150 % bei 35° C
- Schallimmissionsgrenzwerte bei Luftwärmpumpen
- Die Wärmepumpe muss Smart-Grid fähig sein, was die Einbindung in ein intelligentes Stromnetz ermöglicht
- nationales Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem European Quality Label für Heat Pumps, EHPA
Erfüllen M-TEC Wärmepumpen die Anforderungen?
M-TEC-Wärmepumpen verfügen über höchstmögliche Wirkungsgrade und eine innovative Steuerungstechnologie. Sämtliche Mindestanforderungen werden übertroffen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist abhängig von der Art, der Nennwärmeleistung als auch von der Energieeffizienz der Anlage.
Effiziente Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen werden besser gefördert als Luft-Wärmepumpen.
Maximal werden 50 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten unterstützt. Unter diese Kosten fallen Wärmepumpe, Erdwärmekollektor/Grundwasserbrunnen/Tiefenbohrung, Pufferspeicher und Montagekosten.
Fördersatz bei Wärme aus der Luft
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % (35° C) bzw. ≥ 125 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Fördersatz bei Wärme aus der Erde oder dem Grundwasser
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 170 % (35° C) bzw. ≥ 150 % (55° C):
170 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 2.800 Euro
Gültig bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw.
≥ 125 % und < 150 % (55° C):
100 Euro/kW Nennwärmeleistung
Max. 1.700 Euro
Förderung für die Tank-Entsorgung
Zusätzlich gibt es eine finanzielle Unterstützung für die gleichzeitige Entsorgung eines ortsfesten Tanks von fossilen Brennstoffen. Die Kosten werden zu 100% übernommen, sofern sie 1.000 Euro nicht übersteigen.
Wann wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist NACH der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach der Schlussrechnung zu stellen. Die Beantragung erfolgt mit einem Online-Formular.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbarer Energie, oder
- Nachweis über eine mind. 4 m² große thermische Solaranlage, oder
- Nachweis über eine Photovoltaikanlage mit zumindest 3 kWpeak
- Entsorgungsbestätigung der alten Heizanlage
- Zahlungsbestätigung für die Tankentsorgung bei Beanspruchung des Entsorgungsbonus
M-TEC bereitet die geforderten Unterlagen vor. Die Förderung kann somit vom Kunden mit einem minimalen Aufwand beantragt werden.
Weitere Infos
Förderprogramm für die erstmalige Installation von privaten Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen sowie für den Einbau von thermischen Solaranlagen in bzw. auf Bestandswohngebäuden
Andere Bundesländer
Eine übersichtliche Darstellung aller länderspezifischen Förderungen bietet die Homepage der Wärmepumpe Austria.
Weitere Fördermöglichkeiten
Einige Energieversorgungsunternehmen bieten ebenfalls Unterstützung bei der Errichtung einer Wärmepumpen-Heizung an.
Die Förderhöhe ist bei den einzelnen Energieversorgungsunternehmen unterschiedlich hoch.
Raus aus dem Öl mit der Energie AG
Die Energie AG fördert für Privatkunden den Ersteinbau, die Umstellung der Heizungsanlage und den Tausch einer bestehenden Wärmepumpe.
Keine finanzielle Unterstützung gibt es beim Preismodell FLOAT und der Marke sigi (Online Marke der Energie AG Vertrieb).
Höhe der Förderung:
250 Euro bei Neubau
750 Euro bei thermisch saniertem Altbau
1.000 Euro bei unsaniertem Altbau
Der Betrag wird in 5 gleich hohen Teilbeträgen, bzw. bei Brauchwasserwärmepumpen in 3 gleichen Teilbeträgen, auf die folgenden Jahresstromrechnungen gutgeschrieben.
Weitere Förderungen von Energieversorgern
Eine übersichtliche Darstellung finden Sie bei Wärmepumpe Austria.
Weitere Fördermöglichkeiten
Heizungstausch: Mit Wärmepumpen sorgenfrei in die Zukunft
Lesen Sie hier warum sich auch für Sie die Umstellung auf eine Wärmepumpenheizung rentiert:
Zum Blog-Beitrag
Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher stehen ebenfalls Bundes- und Landesförderungen zur Verfügung.
Die österreichische Bundesregierung unterstützt mit dem Ökostromgesetz und dem Klima- und Energiefond den Einsatz von klimaschonenden Photovoltaik-Anlagen.
Klimafonds Investitionsförderung für PV-Anlagen (Klien-Förderung)
Gefördert werden vom Klima- und Energiefonds die ersten 50 kWp, die Anlage selbst kann auch größer sein.
Förderbudget:
30 Millionen Euro, freies Förderbudget
Förderhöhe:
- max. 35 % der anerkennbaren Investitionskosten
- 250 Euro / kWp für 0 – 10 kWp
- 200 Euro / kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10 – 20 kWp
- 150 Euro / kWp für jedes weitere kWp zwischen > 20 – 50 kWp
- 100 Euro / kWp Bonus zusätzlich für gebäudeintegrierte PV-Anlagen
Förderdauer:
Ab 22.12.2020 bis Budget erschöpft ist, längstens bis 31.12.2022
Umsetzungsfrist:
Spätestens 12 Wochen nach Registrierung muss die Fertigstellung und Übermittlung sämtlicher Dokumente erfolgen
Voraussetzung:
- pro Standort kann nur für eine PV-Anlage diese Förderung angesucht werden
- förderbar sind freistehende Anlagen, Aufdach- und gebäudeintegrierte Anlagen
Investitionsförderung für PV-Anlagen und Stromspeicher (OeMAG)
Fördertopf für 2021 bereits ausgeschöpft
Förderbudget:
jährlich 36 Millionen Euro, freies Förderbudget
Förderhöhe für Photovoltaikanlagen:
max. 250 Euro / kWp bis 100 kWp
max. 200 Euro / kWp zwischen 100 und 500 kWp
max. 30 % der Errichtungskosten
Förderhöhe für Stromspeicher:
max. 50 kWh förderbar
max. 200 Euro / kWh
max. 30 % der Errichtungskosten
Förderstart:
16.02.2021,17:00 Uhr
Reihung der Förderanträge erfolgt nach Datum und Uhrzeit
Umsetzungsfrist:
12 Monate ab Vertragsbereitstellung, Endabrechnung spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahmefrist
Antragsstellung:
Schritt 1: über online Ticketsystem der OeMAG grundlegende Daten eingeben
Schritt 2: innerhalb von 10 Tagen Förderantrag vervollständigen
Voraussetzung:
- Förderantrag wird VOR Bestellung und Errichtung der Anlage gestellt
- Einspeisezählpunkt der Photovoltaikanlage sowie alle erforderlichen Anzeigen und Bewilligungen müssen bei Ticketziehung bereits vorliegen
- Photovoltaikanlagen auf keiner Grünfläche
- Mindestgröße des Stromspeichers 0,5 kWh / kWp installierte Engpassleistung
- Keine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Bundes- oder Landesförderungen
Tarifförderung (OeMAG)
Fördertopf für 2021 bereits ausgeschöpft
Die Tarifförderung ist eine Kombination aus Einmalzuschuss und erhöhter Einspeisetarif.
Förderbudget:
jährlich 8 Millionen Euro, freies Förderbudget
Einmalzuschuss: max. 30 % der Errichtungskosten, max. 250 Euro / kWp
erhöhter Einspeisetarif: 7,06 Cent / kWh, 13 Jahre Förderlaufzeit
Förderstart:
12.01.2021, 17:00 Uhr,
Als Zeitpunkt des Einlangens eines Förderantrages zählt das Einlangen des vollständigen Ticket-Antrages. Reihung erfolgt nach Datum und Uhrzeit
Umsetzungsfrist:
9 Monate nach Vertragsbereitstellung, Endabrechnung innerhalb 6 Monate nach Inbetriebnahme
Antragsstellung:
Schritt 1: über online Ticketsystem der OeMAG grundlegende Daten eingeben
Schritt 2: innerhalb von 7 Tagen Förderantrag vervollständigen
Voraussetzung:
- Errichtung bzw. Revitalisierung der netzgekoppelten Photovoltaikanlage noch nicht begonnen
- Photovoltaik-Anlage wird an oder auf einem Gebäude angebracht
- Anlagengröße zwischen 5kWp und 200 kWp
- Gültige Zählpunktbezeichnung (vorhandener Netzzugang)
- Keine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Bundes- oder Landesförderungen
- Fristgerechte Inbetriebnahme
Sonderförderung: aws Investitionsprämie für Unternehmen für PV-Anlagen und Stromspeicher
Neues Förderungsprogramm als Anreiz für Unternehmensinvestitionen
Förderbudget:
1 Mrd. Euro, mit OeMAG Förderung kombinierbar
Förderhöhe:
- 14 % der förderfähigen Investitionskosten
- pro Antrag max. 5.000 Euro ohne USt
- pro Unternehmen max. 50 Mio. Euro ohne USt.
Förderdauer:
von 01.09.2020 – 28.02.2021
Was wird gefördert?
- Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen zwischen 01.08.2020 und 01.03.2021
- Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage auf Gebäude oder Freiflächen, mit oder ohne Stromspeicher
- Nachrüstung von Stromspeicher bei bestehenden landwirtschaftlichen PV-Anlagen
- Keine Beschränkung hinsichtlich Größe der Anlage
Stromerzeugung in Inselanlage
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen zur Eigenversorgung in Insellagen, ohne Netzzugangsmöglichkeit
Wer wird gefördert?
- alle Unternehmen
- sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
Förderhöhe:
bis zu 35 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten, max. 4,5 Mio Euro
mit Landesförderungen kombinierbar
Mindest-Investition: 10.000 Euro
Zeitpunkt der Antragstellung: im Vorhinein
Nähere Infos
Weitere Infos zu den Bundesförderungen sind auf der Homepage der Photovoltaik Austria übersichtlich aufgelistet.
Wie auch bei den Wärmepumpen, gibt es keine einheitliche länderspezifische Regelung bezüglich förderwürdiger Anlagen bzw. der Förderhöhe.
Detaillierte Infos sind bei Photovoltaik Austria übersichtlich zusammengefasst.
Photovoltaik: Was bringt ein Stromspeicher?
Was steckt dahinter und welche Vorteile hat er?
zum Blog-Beitrag
M-TEC unterstützt Sie bei den Förderanträgen!
Kontaktieren Sie uns telefonisch, via E-Mail oder Anfrageformular!
Ihr Hannes Dobersberger, Leitung Vertrieb

Hallo und danke für diesen informativen Beitrag zu den Förderungsmöglichkeiten von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen. Ich wusste gar nicht, dass der Bund den Einbau einer Wärmepumpe unter der Bedingung einer sanierten Wohneinheit finanziell fördert. Mein Mann und ich haben beschlossen, umweltbewusster zu leben und unser Haus zu erneuern.
Es freut uns, dass wir Sie über die Fördermöglichkeiten informieren konnten.